Infos zur Begleithundeprüfung

Für die Zulassung zur BH-Prüfung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.
Der Hund muss durch Chip oder Tätowierung identifizierbar sein.
Der Hund muss geimpft sein.
Der Hundehalter brauch eine Haftpflichtversicherung.
Der Hundehalter sollte Mitglied in einem VDH-Verein sein, z.B. Verein für Deutsche Schäferhunde (SV)

Bestandteile der Begleithundeprüfung

Prüfungsteil 1: Theoretische, schriftliche Prüfung

Multiple Choice Fragen zum Ankreuzen, wie beim Führerschein.
Bei mindestens 70% richtig beantworteten Fragen, hat man bestanden.

Prüfungsteil 2: Unbefangenheitsprüfung und Identifikation des Hundes

Hier wird das Verhalten hinsichtlich anderer Menschen getestet.
Der Hund sollte hier nicht aggressiv oder ängstlich sein.

Prüfungsteil 3: Unterordnung

Einzelne Übungen und Punkte zur Unterordnung:

Leinenführigkeit 


Nach dem Anmelden beim Leistungsrichter geht es zum Startpunkt.
Der Hund bleibt angeleint. Von dort aus geht es in den ersten Teil des Laufschemas und in die Gruppenübung.
In normalem Tempo geht es 50 Schritte geradeaus. Nach einer Kehrtwendung folgen zehn bis
15 Schritte in normalem Tempo, zehn bis 15 im Laufschritt und weitere zehn bis 15 in
langsamem Tempo.
Wieder am Startpunkt angekommen geht es nach einem Rechtswinkel 15 Schritte weiter. Es folgt ein erneuter Rechtswinkel, 15 Schritte geradeaus, eine zweite Kehrtwende und nach sieben Schritten die Grundstellung. Auf das Zeichen des Leistungsrichters läuft der Hundeführer die verbliebenen acht Schritte, macht einen Linkswinkel und begibt sich in die Gruppe.
In der Gruppe läuft man eine Acht um zwei Personen und nimmt die Grundstellung in der Nähe einer Person ein. Wenn der Richter einen aus der Gruppenübung entlässt,
gehört ein „Danke der Gruppe!“ zum guten Ton. Könnte auch ein Runde kosten.
In der Leinenführigkeit können maximal 15 Punkte erreicht werden.

Freifolge

Ab hier gibt es Veränderungen im Schema. Direkt nach der Gruppenübung geht es wieder an den Startpunkt, wo der Hund abgeleint wird. Anders als bisher geht es
nach dem Ableinen nicht noch einmal in die Gruppe.
Statt das gesamte Schema der Leinenführigkeit erneut ohne Leine zu laufen, beschränkt sich die Freifolge seit 2019 auf die 50 Schritte hinauf und mit Tempowechseln wieder hinunter. Für die Freifolge mit Tempowechsel gibt es im besten Fall 15 Punkte.
Anschließend geht erneut auf die Startposition. Nach 15 Schritten erfolgt die Sitzübung. Da gibt es jetzt wieder die Möglichkeit, den Hund aus der Bewegung absitzen zu lassen. Wahlweise kann man jedoch auch erst die Grundstellung einnehmen, das Hörzeichen Sitz geben und sich dann entfernen.

Zum Hund zurückgekehrt folgt die Platzübung. Nach 15 Schritten im Hörzeichen Fuß kann der Hund entweder aus der Bewegung abgelegt werden, oder aber aus der Grundstellung heraus. Über eine Entfernung von 30 Schritten wird der Hund in den Vorsitz abgerufen.
Sitz und das Ablegen mit Herankommen geben jeweils 10 Punkte, sofern der Leistungsrichter nichts zu bemängeln hat.

Ablage

Die Ablage bleibt unverändert. Im Fuß begeben sich Hund und Hundeführer zum Bereich für die Ablage. Nach dem Einnehmen der Grundstellung wird der
Hund abgeleint und ins Platz gelegt. Der Hundeführer entfernt sich 30 Schritte und bleibt mit dem Rücken zu seinem Hund dort stehen. Denk daran: der Blick über die Schulter gibt Punktabzug – so verlockend er auch ist.
Für die Ablage können maximal 10 Punkte vergeben werden.

Prüfungsteil 4: Verkehrsteil

Dieser Prüfungsteil findet außerhalb des Hundplatzes statt:
Begegnung mit einer Menschengruppe.
Begegnung mit einem Radfahrer.
Begegnung mit einem Auto.
Begegnung mit Joggern, Rollerfahrer oder Inlineskatern.
Begegnung mit anderen Hunden.
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten, allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber andern Hunden.


Übersicht Punktevergabe

Es können in der Begleithundeprüfung maximal 60 Punkte erreicht werden. Das gilt nach wie vor.
Die Punktevergabe sieht wie folgt aus:
Leinenführigkeit: 15 Punkte
Freifolge: 15 Punkte
Sitzübung: 10 Punkte
Ablegen in Verbindung mit Herankommen: 10 Punkte
Ablegen des Hundes unter Ablenkung: 10 Punkte

Zum Bestehen werde mindestens 70 Prozent benötigt. Das sind 42 Punkte.